InGePP e.V.

Kurfürstenallee 9
28211 Bremen.

Tel: 0421/ 790 333 96

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Unser Verein InGePP e.V. ist vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt (Register: VR 5756HB). Über Ihre Spende erhalten Sie auf Wunsch am Ende des Jahres eine Bescheinigung, die Sie steuermindernd geltend machen können.

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Institut für Gesundheitsförderung & Pädagogische Psychologie e.V.

VR 5756HB

1. Name
Der Verein führt den Namen "Institut für Gesundheitsförderung und Pädagogische Psychologie" (InGePP). Der Verein hat seinen Sitz in Bremen.
2. Zweck des Vereins
Zweck des Vereins ist die Unterstützung der Gesundheitsförderung, der pädagogisch-psychologischen Wissenschaft und Forschung sowie der Weiterbildung.
Der Satzungszweck wird verwirklicht durch:
• Planung, Unterstützung und Durchführung wissenschaftlicher Forschungsvorhaben und Veranstaltungen im Bereich der pädagogischen Psychologie.
• Planung, Erstellung und Evaluation von Materialien zur Gesundheitsförderung
• Planung, Unterstützung und Durchführung von Tagungen, Fort- und Weiterbildung.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten weder Gewinnanteile noch - in ihrer Eigenschaft als Mitglied - sonstige Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
3. Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche und jede juristische Person werden, die seine Ziele unterstützt.
Der schriftliche Aufnahmeantrag ist an den Vorstand zu richten. Dieser entscheidet über die Aufnahme mit einfacher Mehrheit.
Personen, die die Arbeit des Vereins unterstützen wollen, können förderndes Mitglied werden. Die fördernde Mitgliedschaft berechtigt nicht zur Einflussnahme auf die Arbeit des Vereins.
4. Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, durch freiwilligen Austritt und Ausschluss.
Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Anzeige an den Vorstand.
Ein Mitglied kann aus wichtigem Grund ausgeschlossen werden. Hierüber entscheidet der Vorstand mit 2/3 Mehrheit. Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied die Gelegenheit zur Rechtfertigung bzw. Stellungnahme zu geben. Gegen den Ausschließungsbeschluss kann Berufung bei der Mitgliederversammlung eingelegt werden.
5. Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für jeweils ein Jahr gewählt. Er bildet den Verein im Sinne des § 26 BGB.“
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn drei seiner fünf gewählten Mitglieder anwesend sind. Jeweils zwei der Vorstandsmitglieder sind berechtigt, den Verein nach außen zu vertreten.
Der Vorstand gem. § 26 BGB kann sich einen Geschäftsführer bestellen. Dieser ist dem Vorstand direkt rechenschaftspflichtig. Der Geschäftsführer nimmt lediglich beratend ohne Stimmrecht an den Vorstandssitzungen teil.
Angestellte Mitglieder des Vereins können keine ehrenamtlichen Funktionen im Verein ausüben.
Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben, die der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf. Die Geschäftsordnung des Vorstandes ist nicht Bestandteil der Satzung.
Die gewählten Vorstandsmitglieder üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Die gewählten Vorstandsmitglieder haben nach näherer Bestimmung der Geschäftsordnung einen Anspruch auf Entschädigung für ihre notwendigen Aufwendungen im Dienste des Vereinszwecks.
6. Mitgliedsbeiträge
Der Vorstand setzt den von den ordentlichen Mitgliedern zu zahlenden Mitgliedsbeitrag fest. Der von den Förderern zu zahlende Beitrag wird von diesen selbst bestimmt.
7. Mitgliederversammlung
Es findet jährlich mindestens einmal eine ordentliche Mitgliederversammlung statt, zu der die Einladungen durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter ergehen.
Die Einladungen erfolgen auf schriftlichem Wege mit einer Frist von mindestens 10 Tagen.
In den Mitgliederversammlungen haben die ordentlichen Mitglieder Stimmrecht. Jedes Mitglied hat nur eine Stimme. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter geleitet. Über den Gang der Versammlung ist ein Protokoll aufzunehmen. Das Protokoll ist vom Leiter der Mitgliederversammlung und einem weiteren Vorstandsmitglied zu unterschreiben. Der Mitgliederversammlung sind die Jahresrechnung und der Jahresbericht zur Beschlußfassung über die Genehmigung und Entlastung des Vorstandes schriftlich vorzulegen.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn es von einem Drittel der Mitglieder verlangt wird.
8. Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
9. Satzungsänderungen
Satzungsänderungen müssen beim Vorstand schriftlich mindestens vier Wochen vor einer Mitgliederversammlung beantragt werden. Entsprechende Anträge sind in der Einladung zur Mitgliederversammlung mitzuteilen.
Zu einer Änderung der Satzung bedarf es der Zustimmung der Hälfte der Mitglieder.
Sollte diese Anzahl zur entsprechenden Mitgliederversammlung nicht erscheinen, so hat der Vorstand erneut zu einer Mitgliederversammlung einzuladen.
Zu einer Änderung der Satzung bedarf es auf dieser 2. Mitgliederversammlung dann nur noch der Hälfte der erscheinenden Mitglieder.
10. Auflösung
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck besonders einberufenen Mitgliederversammlung mit 3/4 Mehrheit aller Mitglieder beschlossen werden.
Die Mitgliederversammlung bestimmt die Liquidatoren. Die Liquidation erfolgt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
11. Vermögen
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins zu gleichen Teilen an das Landesinstitut für Schule (LIS) der Freien Hansestadt Bremen und die Abteilung Entwicklungs- und Pädagogische Psychologie des Instituts für Psychologie und Transfer (InPuT) der Universität Bremen. Diese dürfen diesen Vermögensanteil ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige bzw. wohltätige Zwecke verwenden.

Beschlossen auf der ordentlichen Mitgliederversammlung am 23.11.2009

Kurfürstenallee 9
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InGGeP e.V. ist ist als gemeinnütziger Verein anerkannt.
Er ist hervorgegangen aus dem traditionsreichen
Bremer ISAPP e.V.

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